Landgericht Dortmund, 2008-08-08, 3 O 556/07

3 O 556/07Kantonsgericht08.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 556/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-08

Aktenzeichen: 3 O 556/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0808.3O556.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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