Landgericht Dortmund, 2008-07-10, 13 O 126/06 Kart.

13 O 126/06 Kart.Kantonsgericht10.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O 126/06 Kart. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-10

Aktenzeichen: 13 O 126/06 Kart.

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0710.13O126.06KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für sämtliche in dem als Anlage K 2 beigefügten Mengengerüst des Stromversorgungsnetzes in der Gemeinde X mit Stand vom 31.12.2004 aufgeführten Anlagegüter die im jeweiligen Zeitpunkt ihrer Errichtung erstmalig aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten (historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten) sowie die kalkulatorischen Restwerte unter Berücksichtigung der seit der jeweiligen Inbetriebnahme der kalkulatorischen Abschreibung tatsächlich zugrunde gelegten Nutzungsdauern mitzuteilen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 15.000,00 €.

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