13 O 126/06 Kart.•Landgericht Dortmund, 2008-07-10, 13 O 126/06 Kart.
Landgericht Dortmund, 2008-07-10, 13 O 126/06 Kart.
13 O 126/06 Kart.Kantonsgericht10.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 13 O 126/06 Kart. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-10
Aktenzeichen: 13 O 126/06 Kart.
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0710.13O126.06KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für sämtliche in dem als Anlage K 2 beigefügten Mengengerüst des Stromversorgungsnetzes in der Gemeinde X mit Stand vom 31.12.2004 aufgeführten Anlagegüter die im jeweiligen Zeitpunkt ihrer Errichtung erstmalig aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten (historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten) sowie die kalkulatorischen Restwerte unter Berücksichtigung der seit der jeweiligen Inbetriebnahme der kalkulatorischen Abschreibung tatsächlich zugrunde gelegten Nutzungsdauern mitzuteilen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 15.000,00 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.