Landgericht Dortmund, 2008-07-03, 4 S 29/08

4 S 29/08Kantonsgericht03.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 S 29/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-03

Aktenzeichen: 4 S 29/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0703.4S29.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 08.01.2008 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Firma N GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin, die W GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau S, L-tal ##, #### E 173,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.04.2007 sowie weitere 23,21 € an den Kläger zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz und des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 55 % und der Beklagte zu 45 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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