9 T 267/08•Landgericht Dortmund, 2008-07-01, 9 T 267/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 267/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-01
Aktenzeichen: 9 T 267/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0701.9T267.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Zwischenverfügung vom 27. Juni 2008 wird aufgehoben, soweit den Beteiligten zu 1) und 2) aufgegeben worden ist, eine Zustimmung des Verwalters der Woh-nungseigentümergemeinschaft zur Veräußerung gemäß § 12 WEG nebst Nachweis der Verwalterbestellung einzureichen.
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