Landgericht Dortmund, 2008-06-19, 13 O 50/08 Kart.

13 O 50/08 Kart.Kantonsgericht19.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O 50/08 Kart. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-19

Aktenzeichen: 13 O 50/08 Kart.

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0619.13O50.08KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Verfügungsbeklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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