4 S 26/08•Landgericht Dortmund, 2008-06-12, 4 S 26/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 S 26/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-12
Aktenzeichen: 4 S 26/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0612.4S26.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Fa. D, vertreten durch den Geschäftsführer T, C-wall, E 312,88 € (i.W. dreihundertzwölf 88/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.11.2006 sowie weitere 40,72 € an die Prozessbevollmächtigten des Klägers zu zahlen.
Die Klage im Übrigen wird abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz und des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 43 % und die Beklagte 57 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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