Landgericht Dortmund, 2008-06-12, 4 S 26/08

4 S 26/08Kantonsgericht12.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 S 26/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-12

Aktenzeichen: 4 S 26/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0612.4S26.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Fa. D, vertreten durch den Geschäftsführer T, C-wall, E 312,88 € (i.W. dreihundertzwölf 88/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.11.2006 sowie weitere 40,72 € an die Prozessbevollmächtigten des Klägers zu zahlen.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz und des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 43 % und die Beklagte 57 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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