4 S 169/07•Landgericht Dortmund, 2008-05-29, 4 S 169/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 S 169/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-29
Aktenzeichen: 4 S 169/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0529.4S169.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: StVG 997, 17
Tenor
Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 10.10.2007 wird das Urteil abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Firma B, vertreten durch den Geschäftsführer T, C, E, 53,44 € (i.W. dreiundfünfzig 44/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2006 sowie weitere 23,21 € an den Kläger zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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