Landgericht Dortmund, 2008-05-29, 2 O 20/08

2 O 20/08Kantonsgericht29.05.2008

Regest

1. Grundsätzlich kann der Berufsunfähigkeitsversicherer im bedingungsgemäßen Nachprüfungsverfahren einem selbständig Berufstätigen eine nach dem Leistungsanerkenntnis eröffnete und wahrgenommene Umorganisation des Geschäftsbetriebes entgegenhalten. 2. Eine Einkommensminderung um ca. 24 % wahrt bei einem durchschnittlichen Einkommen von weniger als 1000 € monatlich nicht die Lebensstellung des Versicherten.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 20/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-29

Aktenzeichen: 2 O 20/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0529.2O20.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

  1. Grundsätzlich kann der Berufsunfähigkeitsversicherer im bedingungsgemäßen Nachprüfungsverfahren einem selbständig Berufstätigen eine nach dem Leistungsanerkenntnis eröffnete und wahrgenommene Umorganisation des Geschäftsbetriebes entgegenhalten.

  2. Eine Einkommensminderung um ca. 24 % wahrt bei einem durchschnittlichen Einkommen von weniger als 1000 € monatlich nicht die Lebensstellung des Versicherten.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

dem Kläger ab 01.11.2007 aus der Berufsunfähigkeits-

zusatzversicherung Nr. ###### eine monatliche Rente

in Höhe von 843,68 € (i. W. achthundertdreiundvierzig

68/100 Euro) bis zum 01.02.2016 zu zahlen, zahlbar

im Voraus,

den Kläger ab dem 01.11.2007 von der Beitragszahlung für

die Haupt- und Zusatzversicherung zur Vers.-Nr. #######

bis zum 01.02.2016 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert

von bis zu 40.000,00 € der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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