2 S 59/07•Landgericht Dortmund, 2008-05-08, 2 S 59/07
Landgericht Dortmund, 2008-05-08, 2 S 59/07
2 S 59/07Kantonsgericht08.05.2008
Regest
Der Krankenversicherer kann den an einer beidseitigen Innenohrschwerhörigkeit leidenden VN bei der Kostenerstattung für verordnete Hörgeräte nicht auf preiswertere Hörgeräte verweisen, die im Störschall ein deutlich schlechteres Wortverstehen bewirken, aber die Schwerhörigkeit nach Auffassung des Krankenversicherers ausreichend lindern.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 S 59/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-08
Aktenzeichen: 2 S 59/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0508.2S59.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Leitsätze
Der Krankenversicherer kann den an einer beidseitigen Innenohrschwerhörigkeit leidenden VN bei der Kostenerstattung für verordnete Hörgeräte nicht auf preiswertere Hörgeräte verweisen, die im Störschall ein deutlich schlechteres Wortverstehen bewirken, aber die Schwerhörigkeit nach Auffassung des Krankenversicherers ausreichend lindern.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.09.2007 verkündet Urteil des Amtsgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt nach einem Berufungs-streitwert von 613,84 € die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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