Landgericht Dortmund, 2008-05-08, 2 S 59/07

2 S 59/07Kantonsgericht08.05.2008

Regest

Der Krankenversicherer kann den an einer beidseitigen Innenohrschwerhörigkeit leidenden VN bei der Kostenerstattung für verordnete Hörgeräte nicht auf preiswertere Hörgeräte verweisen, die im Störschall ein deutlich schlechteres Wortverstehen bewirken, aber die Schwerhörigkeit nach Auffassung des Krankenversicherers ausreichend lindern.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 S 59/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-08

Aktenzeichen: 2 S 59/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0508.2S59.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

Der Krankenversicherer kann den an einer beidseitigen Innenohrschwerhörigkeit leidenden VN bei der Kostenerstattung für verordnete Hörgeräte nicht auf preiswertere Hörgeräte verweisen, die im Störschall ein deutlich schlechteres Wortverstehen bewirken, aber die Schwerhörigkeit nach Auffassung des Krankenversicherers ausreichend lindern.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.09.2007 verkündet Urteil des Amtsgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt nach einem Berufungs-streitwert von 613,84 € die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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