22 O 126/07•Landgericht Dortmund, 2008-03-19, 22 O 126/07
Landgericht Dortmund, 2008-03-19, 22 O 126/07
22 O 126/07Kantonsgericht19.03.2008
Regest
Erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der PKW- Entwendung bei Vorlage eines Autoschlüssels mit ausgetauschtem Transponderchip ( Anschluß an OLG Stuttgart VersR 2007, 686 )
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 22 O 126/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-19
Aktenzeichen: 22 O 126/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0319.22O126.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Leitsätze
Erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der PKW- Entwendung bei Vorlage eines Autoschlüssels mit ausgetauschtem Transponderchip ( Anschluß an OLG Stuttgart VersR 2007, 686 )
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem
Streitwert in Höhe von bis zu 20.000,00 € dem Kläger
auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig
vollstreckbar.
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