2 O 429/06•Landgericht Dortmund, 2008-02-28, 2 O 429/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 429/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-28
Aktenzeichen: 2 O 429/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0228.2O429.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 800,13 €
(in Worten: achthundert 13/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem
23.12.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert
von 800,13 € die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger wegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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