Landgericht Dortmund, 2008-02-28, 2 O 429/06

2 O 429/06Kantonsgericht28.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 429/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-28

Aktenzeichen: 2 O 429/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0228.2O429.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 800,13 €

(in Worten: achthundert 13/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

23.12.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert

von 800,13 € die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger wegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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