3 O 491/07•Landgericht Dortmund, 2008-02-22, 3 O 491/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 491/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-22
Aktenzeichen: 3 O 491/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0222.3O491.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.375,00 € (i.W.: vierzehntausenddreihundertfünfundsiebzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von jeweils 1.796,90 € seit dem 02.05.2007, 02.06.2007, 02.07.2007, 02.08.2007, 02.09.2007, 02.10.2007, 02.11.2007 und 02.12.2007 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte nach einem Streitwert in Höhe von 14.375,00 €.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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