2 O 459/07•Landgericht Dortmund, 2008-02-14, 2 O 459/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 459/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-14
Aktenzeichen: 2 O 459/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0214.2O459.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Verfügungsbeklagte wird verpflichtet, den Verfügungskläger
einstweilen bis zur einer Entscheidung in der Hauptsache ab dem
01.07.2007 in den modifizierten Standardtarif der Krankenver-
sicherung aufzunehmen.
Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt nach
einem Streitwert von bis zu 7.000,00 € die Verfügungsbeklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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