8 O 68/06•Landgericht Dortmund, 2007-12-12, 8 O 68/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 68/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-12
Aktenzeichen: 8 O 68/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:1212.8O68.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 13.960,15 € (i.W.: dreizehntausendneunhundert-sechzig 15/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf 10.508,15 € seit dem 13.01.2006 sowie auf weitere 3.452,00 € seit dem 06.12.2006 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, die den vorstehenden Betrag übersteigenden Mängelkosten zur Beseitigung folgender Mängel an dem Objekt W-Straße # in L zu tragen:
-
Bodenabdichtung Küche, Flur und Vorratskeller;
-
Außenabdichtung im Bereich des Heizungsraumes.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger in Höhe von 419,80 € von einer Gebührenforderung der Rechtsanwälte X in L freizustellen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 16 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 84 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils für die Beklagten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.