Landgericht Dortmund, 2007-11-30, 3 O 220/07

3 O 220/07Kantonsgericht30.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 220/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-30

Aktenzeichen: 3 O 220/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:1130.3O220.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf 8.500,00 € festgesetzt.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinan-der aufgehoben.

Die Kosten der Säumnis trägt der Beklagte.

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