Landgericht Dortmund, 2007-11-29, 18 O 59/04 AktG

18 O 59/04 AktGKantonsgericht29.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 59/04 AktG — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-29

Aktenzeichen: 18 O 59/04 AktG

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:1129.18O59.04AKTG.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Anträge werden zurückgewiesen.

Die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre trägt die Antragsgegnerin nach einem Mindestgeschäfts-wert von 200.000,00 €.

Die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin.

Im Übrigen trägt jeder Verfahrensbeteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.

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