Landgericht Dortmund, 2007-11-28, 15 T 235/07

15 T 235/07Kantonsgericht28.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 15 T 235/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-28

Aktenzeichen: 15 T 235/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:1128.15T235.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochte-nen Entscheidung, denen die Beschwerdeführer in dem Beschwerdeverfahren nicht entgegen getreten sind, zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 3.000 € festgesetzt.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 13 a FGG.

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