18 O 55/07•Landgericht Dortmund, 2007-10-25, 18 O 55/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 18 O 55/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-25
Aktenzeichen: 18 O 55/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:1025.18O55.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin nach einem Geschäftswert von 50.000,- €. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Eine Ermäßigung der Gerichtsgebühren gem. § 99 Absatz 6 Satz 4 AktG hat nicht stattgefunden.
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