8 O 245/05•Landgericht Dortmund, 2007-10-17, 8 O 245/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 245/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-17
Aktenzeichen: 8 O 245/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:1017.8O245.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.227,56 € (in Worten: vierzehntausendzweihundertsiebenundzwanzig 56/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 19.667,56 € für die Zeit vom 24.12.2004 bis 13.05.2005 und aus 14.227,56 € ab 14.05.2005 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, dem Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 876,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31.07.2005 aus 811,88 € und aus weiteren 64,85 € seit 19.09.2007 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 66 % und der Beklagte 34 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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