8 O 55/06•Landgericht Dortmund, 2007-05-25, 8 O 55/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 55/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-25
Aktenzeichen: 8 O 55/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0525.8O55.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 03.11.2006 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten aufer-legt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,00 € vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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