Landgericht Dortmund, 2007-05-25, 8 O 55/06

8 O 55/06Kantonsgericht25.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 55/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-25

Aktenzeichen: 8 O 55/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0525.8O55.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 03.11.2006 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten aufer-legt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,00 € vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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