Landgericht Dortmund, 2007-04-13, 8 O 313/06

8 O 313/06Kantonsgericht13.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 313/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-13

Aktenzeichen: 8 O 313/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0413.8O313.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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