1 S 109/06•Landgericht Dortmund, 2007-02-20, 1 S 109/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 109/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-20
Aktenzeichen: 1 S 109/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0220.1S109.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – das am 28.03.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, das Baumhaus, das an der Grundstücksgrenze zum Grundstück der Kläger errichtet worden ist, zu entfernen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Der weitergehende Hilfsantrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden den Klägern zu
84 % und den Beklagten zu 16 % auferlegt, die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz den Klägern zu 88 % und den Beklagten zu
12 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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