Landgericht Dortmund, 2007-02-20, 1 S 109/06

1 S 109/06Kantonsgericht20.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 109/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-20

Aktenzeichen: 1 S 109/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0220.1S109.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – das am 28.03.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, das Baumhaus, das an der Grundstücksgrenze zum Grundstück der Kläger errichtet worden ist, zu entfernen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Der weitergehende Hilfsantrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden den Klägern zu

84 % und den Beklagten zu 16 % auferlegt, die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz den Klägern zu 88 % und den Beklagten zu

12 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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