2 O 465/06•Landgericht Dortmund, 2007-02-01, 2 O 465/06
Landgericht Dortmund, 2007-02-01, 2 O 465/06
2 O 465/06Kantonsgericht01.02.2007
Regest
Dem VN steht trotz eines unberechtigten Rücktritts des VR kein Schadensersatzanspruch zu, wenn er den Rücktritt durch falsche Angaben zu Gefahrumständen mit veranlasst hat.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 465/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-01
Aktenzeichen: 2 O 465/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0201.2O465.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Leitsätze
Dem VN steht trotz eines unberechtigten Rücktritts des VR kein Schadensersatzanspruch zu, wenn er den Rücktritt durch falsche Angaben zu Gefahrumständen mit veranlasst hat.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem
Streitwert von 5.661,80 € die Klägern.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des voll-
streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte
zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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