Landgericht Dortmund, 2007-02-01, 2 O 154/06

2 O 154/06Kantonsgericht01.02.2007

Regest

Der VR wird in der Tierhalterhaftpflichtversicherung von der Leistung frei, wenn der VN in der Schadenanzeige das durch seinen Hund verursachte Schadenereignis falsch darstellt.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 154/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-01

Aktenzeichen: 2 O 154/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0201.2O154.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

Der VR wird in der Tierhalterhaftpflichtversicherung von der Leistung frei, wenn der VN in der Schadenanzeige das durch seinen Hund verursachte Schadenereignis falsch darstellt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem

Streitwert von 15.000,00 € der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig

vollstreckbar.

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