15 O 147/05•Landgericht Dortmund, 2006-09-12, 15 O 147/05
Landgericht Dortmund, 2006-09-12, 15 O 147/05
15 O 147/05Kantonsgericht12.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 15 O 147/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-12
Aktenzeichen: 15 O 147/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0912.15O147.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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