Landgericht Dortmund, 2006-07-14, 9 T 339/06

9 T 339/06Kantonsgericht14.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 339/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-07-14

Aktenzeichen: 9 T 339/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0714.9T339.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 1).

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.200 € festge-setzt.

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