Landgericht Dortmund, 2006-07-04, 14 (Schw) T 1/05

14 (Schw) T 1/05Kantonsgericht04.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 14 (Schw) T 1/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-04

Aktenzeichen: 14 (Schw) T 1/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0704.14SCHW.T1.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schwurgericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung zu

lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten, die notwendigen Auslagen der Nebenkläger und seine Auslagen.

Angewendete Strafgesetze:

§§ 211, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 223, 53, 54 Abs. 1 Nr. 1 StGB.

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