Landgericht Dortmund, 2006-07-04, 12 O 301/05

12 O 301/05Kantonsgericht04.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 12 O 301/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-04

Aktenzeichen: 12 O 301/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0704.12O301.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme

der Kosten des Nebenintervenienten, der diese selbst trägt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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