12 O 301/05•Landgericht Dortmund, 2006-07-04, 12 O 301/05
Landgericht Dortmund, 2006-07-04, 12 O 301/05
12 O 301/05Kantonsgericht04.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 12 O 301/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-04
Aktenzeichen: 12 O 301/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0704.12O301.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme
der Kosten des Nebenintervenienten, der diese selbst trägt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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