3 O 377/04•Landgericht Dortmund, 2006-06-28, 3 O 377/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 377/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-28
Aktenzeichen: 3 O 377/04
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0628.3O377.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger
als Gesamtschuldner 28 % und der Beklagte und
die Widerklägerin als Gesamtschuldner 72 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für beide Parteien
jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des
jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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