2 O 278/05•Landgericht Dortmund, 2006-04-13, 2 O 278/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 278/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-13
Aktenzeichen: 2 O 278/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0413.2O278.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.890,88 €
- i. B.: siebentausendachthundertneunzig 88/100 Euro –
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29. September 2005
zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von Gebühren-
ansprüchen seines Prozessbevollmächtigten in Höhe von
287,80 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert
von 8.187,88 € die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %
des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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