2 O 332/05•Landgericht Dortmund, 2006-04-11, 2 O 332/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 332/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-11
Aktenzeichen: 2 O 332/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0411.2O332.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Kammer unterbreitet den Parteien folgenden Vergleichsvorschlag:
- Die Beklagte zahlt an den Kläger zur Abgeltung der Klageforderung einen
Betrag von 12.758,85 €.
- Der Streitverkündete zu 1), Drs. med. E, erlässt dem Kläger aus den
streitgegenständlichen Rechnungen mit den Nr. 4771-04 und 4766-04 einen
Betrag in Höhe von insgesamt 5.450,40 € und erstattet dem Kläger bereits
geleistete Zahlungen in dieser Höhe.
- Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger 48%,
die Beklagte 52 %, wobei eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der
Streitverkündeten nicht erfolgt.
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