Landgericht Dortmund, 2006-04-05, 3 O 566/03

3 O 566/03Kantonsgericht05.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 566/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-05

Aktenzeichen: 3 O 566/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0405.3O566.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils gegen den

Beklagte zu 1.) vom 17.12.2003 abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch das Versäumnisurteil vom 17.12.2003 entstandenen Kosten. Diese hat der Beklagte zu 1.) zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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