Landgericht Dortmund, 2006-03-16, 14 V P 3/05

14 V P 3/05Kantonsgericht16.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 14 V P 3/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-16

Aktenzeichen: 14 V P 3/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0316.14V.P3.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5V. große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagten werden freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Revision und die notwendigen Auslagen der Angeklagten hat die Staatskasse zu tragen.

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