14 V P 3/05•Landgericht Dortmund, 2006-03-16, 14 V P 3/05
Landgericht Dortmund, 2006-03-16, 14 V P 3/05
14 V P 3/05Kantonsgericht16.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 14 V P 3/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-16
Aktenzeichen: 14 V P 3/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0316.14V.P3.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5V. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagten werden freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Revision und die notwendigen Auslagen der Angeklagten hat die Staatskasse zu tragen.
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