Landgericht Dortmund, 2006-03-10, 18 O 164/05 AktG

18 O 164/05 AktGKantonsgericht10.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 164/05 AktG — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-10

Aktenzeichen: 18 O 164/05 AktG

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0310.18O164.05AKTG.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Gerichtskosten tragen die Antragstellerin zu 1) und 2) als Gesamtschuldner. Eine Erstattung von außergerichtlichen Auslagen findet nicht statt.

Der Geschäftswert für die Gerichtskosten wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

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