18 O 164/05 AktG•Landgericht Dortmund, 2006-03-10, 18 O 164/05 AktG
Landgericht Dortmund, 2006-03-10, 18 O 164/05 AktG
18 O 164/05 AktGKantonsgericht10.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 18 O 164/05 AktG — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-10
Aktenzeichen: 18 O 164/05 AktG
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0310.18O164.05AKTG.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Gerichtskosten tragen die Antragstellerin zu 1) und 2) als Gesamtschuldner. Eine Erstattung von außergerichtlichen Auslagen findet nicht statt.
Der Geschäftswert für die Gerichtskosten wird auf 200.000,00 € festgesetzt.
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