Landgericht Dortmund, 2006-02-07, 8 O 250/05

8 O 250/05Kantonsgericht07.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 250/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-07

Aktenzeichen: 8 O 250/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0207.8O250.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils

zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 50.000,00 €

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