8 O 250/05•Landgericht Dortmund, 2006-02-07, 8 O 250/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 250/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-07
Aktenzeichen: 8 O 250/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0207.8O250.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils
zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 50.000,00 €
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