Landgericht Dortmund, 2006-02-03, 22 O 113/05

22 O 113/05Kantonsgericht03.02.2006

Regest

Zum Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die Veröffentlichung von Fotos (hier verneint)

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 22 O 113/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-03

Aktenzeichen: 22 O 113/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0203.22O113.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Normen: BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1,2

Leitsätze

Zum Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die Veröffentlichung von Fotos (hier verneint)

Tenor

Die Klage wird - insgesamt - abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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