22 O 113/05•Landgericht Dortmund, 2006-02-03, 22 O 113/05
Landgericht Dortmund, 2006-02-03, 22 O 113/05
22 O 113/05Kantonsgericht03.02.2006
Regest
Zum Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die Veröffentlichung von Fotos (hier verneint)
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 22 O 113/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-03
Aktenzeichen: 22 O 113/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0203.22O113.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Normen: BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1,2
Leitsätze
Zum Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die Veröffentlichung von Fotos (hier verneint)
Tenor
Die Klage wird - insgesamt - abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.