2 O 502/04•Landgericht Dortmund, 2006-01-31, 2 O 502/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 502/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-31
Aktenzeichen: 2 O 502/04
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0131.2O502.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: JVEG §§ 4, 9 Abs. 1
Tenor
Auf den Antrag der Beteiligten v. 20.12.2005 wird die
Vergütung für den Sachverständigen unter Zuordnung zur
Honorargruppe 6 auf 75,--€ festgesetzt.
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