22 O 138/05•Landgericht Dortmund, 2006-01-13, 22 O 138/05
Landgericht Dortmund, 2006-01-13, 22 O 138/05
22 O 138/05Kantonsgericht13.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 22 O 138/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-13
Aktenzeichen: 22 O 138/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0113.22O138.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.700,00 € (in Worten: achttausendsiebenhundert Euro) nebst 5 Prozentpunkte Zinsen seit dem 22.09.2005 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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