Landgericht Dortmund, 2006-01-13, 22 O 138/05

22 O 138/05Kantonsgericht13.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 22 O 138/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-13

Aktenzeichen: 22 O 138/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0113.22O138.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.700,00 € (in Worten: achttausendsiebenhundert Euro) nebst 5 Prozentpunkte Zinsen seit dem 22.09.2005 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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