Landgericht Dortmund, 2005-12-22, 14 (VIII) Sch 9/04

14 (VIII) Sch 9/04Kantonsgericht22.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 14 (VIII) Sch 9/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-22

Aktenzeichen: 14 (VIII) Sch 9/04

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1222.14VIII.SCH9.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VIII. kleine Strafkammer

Tenor

Auf die Berufungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger wird, unter Verwerfung der Berufung des Angeklagten T, das Urteil des Amtsgerichts -erweiterten Schöffengerichts - Dortmund vom 18. März 2004 aufgehoben.

Der Angeklagte T wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von

6 (sechs) Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte M wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 90,- € verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich ihrer

notwendigen Auslagen.

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