Landgericht Dortmund, 2005-12-21, 21 O 370/04

21 O 370/04Kantonsgericht21.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 370/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-21

Aktenzeichen: 21 O 370/04

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1221.21O370.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21.Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56.889,09 € (i. W. sechsundfünfzigtausendachthundertneunundachtzig 09/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB aus 23.000,- € seit dem 08.05.2003 und aus weiteren 33.889,09 € seit dem 07.07.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 60 % und die Beklagte 40 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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