Landgericht Dortmund, 2005-07-21, 9 T 278/05

9 T 278/05Kantonsgericht21.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 278/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-21

Aktenzeichen: 9 T 278/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0721.9T278.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 46.716,62 € festgesetzt.

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