16 O 104/05•Landgericht Dortmund, 2005-07-07, 16 O 104/05
Landgericht Dortmund, 2005-07-07, 16 O 104/05
16 O 104/05Kantonsgericht07.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 16 O 104/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-07
Aktenzeichen: 16 O 104/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0707.16O104.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 23.06.2005 wird zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Verfügungsklägern darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung des jeweils beizutreibenden Kostenbetrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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