Landgericht Dortmund, 2005-07-07, 16 O 104/05

16 O 104/05Kantonsgericht07.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 16 O 104/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-07

Aktenzeichen: 16 O 104/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0707.16O104.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 23.06.2005 wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägern darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung des jeweils beizutreibenden Kostenbetrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.