2 O 193/02•Landgericht Dortmund, 2005-04-28, 2 O 193/02
Landgericht Dortmund, 2005-04-28, 2 O 193/02
2 O 193/02Kantonsgericht28.04.2005
Regest
Zu der Frage der Erstattungsfähigkeit von Kosten, die ein Versicherungsnehmer für einen Privatgutachter zur Ermittlung der Höhe der vom Schadenversicherer zu erbringenden Leistung aufgewandt hat.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 193/02 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-28
Aktenzeichen: 2 O 193/02
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0428.2O193.02.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 2.Zivilkammer
Normen: VVG § 66
Leitsätze
Zu der Frage der Erstattungsfähigkeit von Kosten, die ein Versicherungsnehmer für einen Privatgutachter zur Ermittlung der Höhe der vom Schadenversicherer zu erbringenden Leistung aufgewandt hat.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.226,86 €
(i.W.: zweitausendzweihundertsechsundzwanzig 86/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 04.10.2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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