9 T 527/04•Landgericht Dortmund, 2005-04-01, 9 T 527/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 527/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-01
Aktenzeichen: 9 T 527/04
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0401.9T527.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 1).
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu € 5.000,00 festgesetzt.
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