Landgericht Dortmund, 2005-04-01, 9 T 527/04

9 T 527/04Kantonsgericht01.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 527/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-01

Aktenzeichen: 9 T 527/04

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0401.9T527.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 1).

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu € 5.000,00 festgesetzt.

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