Landgericht Dortmund, 2005-03-18, 3 O 583/03

3 O 583/03Kantonsgericht18.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 583/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-18

Aktenzeichen: 3 O 583/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0318.3O583.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.805,87 € (i.W. vierundzwanzigtausendachthundertundtünf 87/100 Euro) nebst Zinsen In Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.07.2003 Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw A, Cabrio (Fahrgestellnummer: ###############) zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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