1 S 152/04•Landgericht Dortmund, 2005-03-08, 1 S 152/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 152/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-08
Aktenzeichen: 1 S 152/04
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0308.1S152.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.4.2004 verkündete
Urteil des Amtsgerichts Dortmund (AZ: 113 C 14095/03) abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 369,04 € (i.W.:
dreihundertneunundsechzig 04/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 19.8.2003 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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