9 T 84/05•Landgericht Dortmund, 2005-02-18, 9 T 84/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 84/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-18
Aktenzeichen: 9 T 84/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0218.9T84.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 2)
zurückgewiesen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
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