14 (VI) Qs 2/05•Landgericht Dortmund, 2005-02-03, 14 (VI) Qs 2/05
Landgericht Dortmund, 2005-02-03, 14 (VI) Qs 2/05
14 (VI) Qs 2/05Kantonsgericht03.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 14 (VI) Qs 2/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-03
Aktenzeichen: 14 (VI) Qs 2/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0203.14VI.QS2.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6.Strafkammer
Tenor
Die Beschwerde wird verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten
werden nicht erstattet.
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