21 O 153/02•Landgericht Dortmund, 2005-01-05, 21 O 153/02
Landgericht Dortmund, 2005-01-05, 21 O 153/02
21 O 153/02Kantonsgericht05.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 153/02 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-05
Aktenzeichen: 21 O 153/02
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0105.21O153.02.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Der Klageantrag zu 1 ) auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgel-
des nebst Zinsen ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche
zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall vom
02.01.2001 auf dem Parkplatz Fa. H in C zu bezahlen, so-
weit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte
übergehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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