3 O 92/03•Landgericht Dortmund, 2004-11-12, 3 O 92/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 92/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-12
Aktenzeichen: 3 O 92/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:1112.3O92.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamt-gläubiger 11.249,42 EUR (i.W.: elftausendzweihundertneunund-vierzig 42/100 Euro) nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 27.02.2004 zu zahlen und die Ansprüche aus der bei der C unter der Ver-tragsnummer #####/#### bestehenden Kapitallebensver-sicherungen an die Kläger zurück zu übertragen,
Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Kläger gegen die H-GbR, mit der Beteiligungs-Nr. #####/####
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu zahlen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreck-bar.
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